Die Plane auf sauberen, ebenen Untergrund auflegen. Die Hüpfburg aufrollen und mit dem Gebläse
verbinden. Dabei auf sachgemäße Befestigung am Gebläse achten, dass so wenig wie möglich Luft
entweichen kann. Das Gebläse anstecken, alle Zippe seitlich unten verschließen, das Gebläse
aufdrehen und die Hüpfburg aufblasen. Die Hüpfburg rundherum an den Schlaufen mit
Befestigungshaken befestigen.
Bitte beachten, dass nach dem Aufbau der Hüpfburg das weitere Herumschleifen od. Positionieren
untersagt ist, da dadurch Schäden an der Hüpfburg entstehen können.
Beim Abbau müssen alle Kinder die Hüpfburg verlassen. Falls das Objekt feucht ist, bitte zuerst
trocknen lassen und erst dann das Gebläse ausschalten. Die gesamte Luft aus der Hüpfburg
entweichen lassen und dann wieder zusammenklappen bzw. legen. Alle Befestigungshaken
entfernen und so straff wie möglich wieder zusammenrollen. Anschließend mit den Zuggurten
wieder verschließen.
Die Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen und Angebote unseres Unternehmens.
Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages beider Parteien gilt dieser als verbindlich.
Bei Sturm, Regen und Schneefall darf die Anlage nicht benützt werden und gilt in diesem Fall als
Stornierung des Mietvertrages.
Bei Stornierung des Mieters ist folgendes zu beachten:
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 3 Tage vorher möglich. Ab dem 2. Tag werden 30% des
Mietpreises in Rechnung gestellt.
Der Mieter ist verpflichtet das Mietobjekt mit höchster Sorgfalt zu behandeln.
Der Auf- und Abbau muss immer nach untenstehende Anleitung erfolgen. Die Hüpfburg immer
ohne Schuhe betreten. In der Hüpfburg sind Speisen&Getränke verboten. Spitze Gegenstände
sowie Spielzeuge dürfen nicht in die Hüpfburg gelangen. Das Hinaufklettern der Hüpfburgwände
und springen in die Sicherheitsnetze ist verboten. Die Mietobjekte sind vor Regen und Nässe zu
schützen. Bei extremen Windaufkommen darf die Anlage nicht benützt werden.
Eltern haben Aufsichtspflicht und haften für Ihre Kinder und mutwillige Beschädigungen an der
Hüpfburg.
Der MIETER hat sich bei Übernahme des Mietgegenstandes von dessen ordnungsgemäßem
Zustand zu überzeugen und offenkundige Mängel sofort anzuzeigen. Gleiches gilt hinsichtlich des
mit dem Mietgegenstand übergebenen Zubehörs.
Das Mietobjekt wird sauber und in einem einwandfreien Zustand zurückgebracht. Sollte das
Mietobjekt stark verschmutzt sein, wird eine Reinigungspauschale von € 45 fällig.
Die Bezahlung des Mietobjektes hat bei Abholung spätestens
jedoch bei Retournierung zu erfolgen.
Die Benützung und der Betrieb der Mietobjekte erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters. Der MIETER
haftet für jedwede Schäden (Schäden am Mietgegenstand oder dem Zubehör selbst, an anderen
Sachen oder Personen), die aus der nicht sach- und fachgerechten Anwendung des
Mietgegenstandes bzw. des Zubehörs sowie der Missachtung der Vertragsbestimmungen
herrühren.
Die auf der Homepage des Vermieters angeführten Preise der Mietobjekte sind Nettopreise.
Zusätzliche Kosten für Lieferung/Abholung werden separat berechnet.